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Selektiver-Rückbau

Nach gesetzlichen Verordnungen ist bei Abbruchmaßnahmen eine gesonderte Erfassung von Baustoffen, sowie die Trennung von kontaminierten und unbelasteten Materialien pflicht. Hier sind Maßnahmen erforderlich, die eine sensible Demontage bis auf den früheren Rohbau gewährleisten. Ziel ist es, eine möglichst sortenreine Erfassung der verwertbaren Anteile, der Störstoffe und der als besonders überwachungsbedürftig eingestuften Abfälle zu erreichen. Der selektive Rückbau schliesst somit unmittelbar an vorherige Entkernungsarbeiten an. Wir planen Ihren selektiven Rückbau kompetent und minimieren so eventuelle Risiken, z.B. bei der

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